Windpotenzialfläche in Gerichtstetten wird erweitert

Thema Windkraft im Gemeinderat: Statt 35 Hektar sollen nun 120 Hektar ausgewiesen werden / „Waldfläche im Prinzip das kleinere Übel gegenüber offener Fläche“

Windpotenzialfläche in Gerichtstetten wird erweitert

HARDHEIM/GERICHTSTETTEN. Die Windpotenzialfläche in Gerichtstetten soll von 35 auf 120 Hektar (beiderseits der Eubigheimer Straße) erweitert werden. Dieser Flächenveränderung stimmten sowohl der Ortschaftsrat von Gerichtstetten (fünf Ja-Stimmen, eine Ablehnung) als auch der Gemeinderat (eine Enthaltung) zu. Die Zustimmung des Forstes liege vor, hieß es. Die Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co KG möchte dort Windkraftanlagen erstellen.
Der Gemeindeverwaltungsverband wurde beauftragt, diese Veränderung bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilkapitel Windkraft– zu berücksichtigen. Im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung auf der bisher angedachten Fläche von 35 Hektar ergaben sich gegen einen Großteil der auf Freiflächen geplanten Standorte erhebliche Bedenken (Flugrouten des Roten Milans), wie Bauamtsleiter Friedrich Ansmann erläuterte. Mindestens zwei von drei Windkraftanlagen könnten nicht realisiert werden. Bei einer Verkleinerung des Gebietes seien ein wirtschaftlicher Betrieb sowie die angestrebte Bündelung von Windkraftanlagen aber nicht mehr möglich. So wurden in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden und insbesondere dem Regierungspräsidium Alternativen geprüft worden. „Unter Berücksichtigung forstwirtschaftlicher Gesichtspunkte bietet sich die direkt angrenzende Waldfläche im Distrikt ’Meisenbrunn’ an, die Teile der bisherigen Windpotenzialfläche umfasst und im Zuge der artenschutzrechtlichen Überprüfung bereits mituntersucht worden ist“, so der Bürgermeister.

Waldfläche im Gemeindebesitz
Diese Fläche weise geeignete Windstärken aus, berücksichtige die Siedlungsabstände (zum Hof Benz 910 Meter) und sei nach Einschätzung sowohl der Fachgutachter als auch der Forstwirtschaft geeignet. „Die Waldfläche ist im Prinzip das kleinere Übel gegenüber der offenen Fläche“, konstatierte Rohm.
Gerichtstettens Ortsvorsteher Wolfgang Walzenbach informierte über die Vorgeschichte bis hin zur eingangs erwähnten Abstimmung im Januar über die Planänderung. Jagdpächter Harald Kilian aus Gerichtstetten fand es gut, dass umfangreiche Untersuchungen erfolgt seien. Ähnliches wünschten sich die Jäger für die noch nicht untersuchten Flächen: „Denn ein toter Vogel ist schon einer zuviel“.
Es seien bereits beim ersten Mal keine Punkte, sondern Flächen untersucht worden, so Bürgermeister Rohm, und die Ergebnisse hätten daher auch Aussagekraft für deren Umgebung. Deshalb bedürfe es bei einer Flächenerweiterung nach Aussage des Regierungspräsidiums und von Axel Krahl vom Landratsamt auch nur dort weiterer Untersuchungen, wo sich bisher keine Berührungspunkte ergaben. Ortschaftsrat Ralf Benz (Gerichtstetten) fragte, ob die Abstände der Windräder zur nächstgelegenen Wohnbebauung ausreichen und die Befangenheitsvorschriften bei der Abstimmung im Ortschaftsrat Gerichtstetten eingehalten worden seien.
Ein Abstand von 1000 Meter zur Wohnbebauung sei in der Vergangenheit weder beschlossen noch festgelegt worden, erläuterte Bauamtsleiter Ansmann. Der Gemeindeverwaltungsverband sehe im Verbandsgebiet hierfür 700 Meter Abstand vor. Dieser werde im vorliegenden Fall mit 910 Meter zum nächstgelegenen Hof Benz deutlich überschritten. Die Waldgebiete, die als Windpotenzialflächen ausgewiesen werden sollen, befänden sich alle in Gemeindebesitz, ergänzte Bürgermeister Rohm.
Heinz Eckert bat darum, dass einheitliche Grundsätze im gesamten Gemeindegebiet für die Genehmigung von Windkraftprojekten zur Anwendung kommen. Bürgermeister Rohm sichert zu, dass alle Ortsteile gleich behandelt werden.
In diesem Zusammenhang erklärte der Rathauschef, dass nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz festlege, ob ein einfaches oder ein erweitertes Verfahren angewandt wird (die FN berichteten).
Im vereinfachten Verfahren gebe es keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Es werden nur die Träger öffentlicher Belange gehört und informiert. „Die Bürger haben aber trotzdem die Möglichkeit, auch ohne Erörterungstermin Einwendungen im Landratsamt vorzubringen.“, betonte Rohm.
Zu einem förmlichen Verfahren komme es dagegen, wie der Bürgermeister nochmals erklärte, wenn es sich um mehr als 200 Anlagen handelt, der Betreiber dieses Verfahren beantragt oder die Umweltverträglichkeitsprüfung dies erfordert.

© Fränkische Nachrichten, Mittwoch, 27.01.2016