Fragen und Antworten zur Windkraft in Gerichtstetten

Ist der Standort Gerichtstetten überhaupt wirtschaftlich?

Ja. Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe am geplanten Standort beträgt 5,9 – 6,1 m/Sekunde. Die vier Anlagen mit ihren großen Rotorblättern und einer Nabenhöhe von 159 m auf sogenannte Schwachwindstandorte ausgelegte Anlagen können im Durchschnitt (langjährigen Mittel) jährlich 34 Mio. KWh sauberen Strom erzeugen. Im Umkreis von 10 km um den geplanten Standort Gerichtstetten stehen genügend Referenzanlagen, auf denen kontinuierlich der Wind gemessen wird.

Unter anderem auf Basis dieser Daten konnten Experten und Gutachter aussagekräftige Windprognosen für den Standort Gerichtstetten ermitteln, die eine solide Basis für den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks Gerichtstetten darstellen.

Wer profitiert von den Windkraftanlagen?

Alle Anlagen werden auf Gemeindeflächen stehen, lediglich einige Baulastflächen liegen auf Privatgrundstücken. So sichert sich die Gemeinde langfristig Pachteinnahmen. Von der Pacht für die Baulastflächen partizipiert die Ortschaft Gerichtstetten. Sowohl die Projektgesellschaft und die Betreibergesellschaft haben ihren Sitz in Gerichtstetten. Somit bleiben die Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde.

Durch eine Bürgerbeteiligung  haben alle Bürger die Möglichkeit, sich finanziell an den Anlagen zu beteiligen und sie damit zu ihren eigenen zu machen.

Wer wird die Anlagen betreiben?

Für den Betrieb der Anlagen wird eine eigene Betreibergesellschaft als GmbH & Co. KG gegründet. In dieser Betreibergesellschaft haben alle Bürger die Möglichkeit, sich als Kommanditisten zu beteiligen.

Werden die Windräder zu hören sein?

Sicher werden an manchen Tagen die Anlagen auch zu hören sein.

In Gerichtstetten, den umliegenden Aussiedlerhöfen und in Neidelsbach werden jedoch die Grenzwerte für Dorf- und Mischgebiete zu  jeder Zeit eingehalten.

Damit man eine Genehmigung für eine Windkraftanlage bekommt, müssen, wie bei einem Gewerbegebiet,  strenge Schallgrenzwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tag Nacht
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Gerichtstetten wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall in Gerichtstetten eingehalten werden.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen?

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen die WEA unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Danach werden die einzelnen Rotorblätter mit Hilfe einer Blattheizung abgetaut. Erst dann fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Was macht der Infraschall?

Bei Infraschall handelt es sich um für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Auch viele natürliche Quellen (böiger Wind, hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge, erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird (siehe z.B. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: „Windenergie und Infraschall“ und „Zwischenbericht: Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“). Bislang gibt es keine Belege, dass Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen schädlich ist.

Ist durch Windenergieanlagen die Brandgefahr erhöht?

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Ist der von Windkraft produzierte Strom zu teuer?

Nein. Die Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Wie wird der Rückbau der Anlagen abgesichert, dass die Gemeinde nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von der Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.