Hardheim: Der rote Milan soll durch den Windpark nicht gestört werden

Die Windpotentialfläche „Hohe Birke“ bei Gerichtstetten wird deshalb geändert – Auch das Projekt „Kornberg“ war Thema im Gemeinderat

Hardheim: Der rote Milan soll durch den Windpark nicht gestört werden

Windpark-Gerichtstetten
Harald Schmieg und Ulrike Ludewig hatten die Pläne für den Windpark im April vorgestellt. Nun sind Änderungen nötig. Foto: R. Busch

Hardheim. (rüb) Der Rote Milan sorgt dafür, dass der Bürgerwindpark „Hohe Birke“ zwischen Gerichtstetten und Neidelsbach nicht wie geplant verwirklicht werden kann. Die für die Windkraft ins Auge gefasste Fläche wird nun abgeändert. Während Offenlandflächen links der L 514 Richtung Eubigheim wegfallen, kommen Waldflächen rechts der L 514 im Distrikt Meisenbrunn neu hinzu. Wie bereits berichtet, plant die Windenergie Gerichtstetten GmbH und Co. KG einen Windpark mit sechs über 200 Meter hohen Windkraftanlagen, die einmal Strom für rund 10.000 Haushalte liefern sollen.

Wie Bürgermeister Rohm deutlich machte, hätten sich im Zug der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung gegen einen Großteil der auf der Freifläche geplanten Standorte erhebliche Bedenken ergeben. Der Grund: Sie liegen im Jagdrevier des Roten Milan, wie die Untersuchung der Flugrouten ergeben habe.

Deshalb seien in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden Alternativen geprüft worden. Die direkt angrenzende Waldfläche im Distrikt Meisenbrunn soll nun der Windpotentialfläche zugeschlagen werden. Die Fläche sei im Zuge der artenschutzrechtlichen Überprüfung mit untersucht worden, sie weise geeignete Windstärken aus, berücksichtige die Siedlungsabstände und sei sowohl aufgrund fachgutachterlicher als auch forstwirtschaftlicher Einschätzungen geeignet. Die neue Windpotentialfläche ist mit 120 Hektar in etwa genauso groß wie die ursprüngliche (118). Nur noch einer der sechs Standorte liegt im Offenland.

Der Ortschaftsrat hatte die Planungsänderung mit 5:1 Stimmen bereits abgesegnet, wie Ortsvorsteher Wolfgang Walzenbach bestätigte. Bei einer Enthaltung folgte nun auch der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung und erteilte dem Gemeindeverwaltungsverband den Auftrag, den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen.

Auch in der Bürgerfrageviertelstunde war das Vorhaben Thema. Im Namen der Gerichtstetter Jäger erkundigte sich Harald Kilian, ob die neuen Windkraftflächen genauso akribisch untersucht würden wie die alten. Schließlich gelte: „Ein toter Greifvogel ist einer zu viel!“ Bürgermeister Rohm unterstrich, dass die gleichen Vorgaben gelten würden. Ein Teil der neuen Fläche sei aber bereits bei der ursprünglichen Prüfung mituntersucht worden, so dass die benötigten Daten vorliegen würden. Deshalb seien nur ergänzende Untersuchungen nötig.

Ralf Benz, Ortschaftsrat aus Gerichtstetten, wollte wissen, ob ein im Ortschaftsrat vor Jahren diskutierter Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 Metern noch Bestand habe, und wie es mit der möglichen Befangenheit von Räten aussehen. Bauamtsleiter Ansmann sagte, dass als Mindestabstand die vom Verwaltungsverband festgelegten 750 Meter gelten würden. Im vorliegenden Fall betrage der Mindestabstand zum Hof Benz 910 Meter, ergänzte Bürgermeister Rohm. Befangenheit könne nicht vorliegen, da die Waldflächen allesamt im Besitz der Gemeinde seien.

Heinz Eckert schlug vor, das erweiterte Genehmigungsverfahren auch für Gerichtstetten anzuwenden, falls dies in Bretzingen der Fall sein sollte. Bürgermeister Rohm stellte klar, dass dies keine Entscheidung der Gemeinde sei (die RNZ berichtete), sondern des Landratsamts und des Betreibers. Der Betreiber würde durch die Offenlegung und den Erörterungstermin viel Zeit verlieren.

Das Thema Wind spalte die Bevölkerung und gefährde den Frieden im Ort, gab Bürgermeisterstellvertreterin Simone Richter zu bedenken. Sie regte ein Gespräch zwischen Bürgermeister und dem Betreiber des umstrittenen Windparks „Kornberg“ an, um die ZEAG (Heilbronn) davon zu überzeugen, doch das erweitertes Genehmigungsverfahren zu wählen. Dieses Gespräch habe bereits stattgefunden, sagte Rohm. Die Gemeinde habe jedoch keinen Einfluss auf diese Entscheidung des Betreibers. Doch auch beim verkürzten Verfahren sei sichergestellt, dass die Einwendungen von Bürgern abgearbeitet würden.

© Rhein-Neckar-Zeitung, Mittwoch, 27.01.2016