Windpark Gerichtstetten: Der Betreiber drückt aufs Tempo

Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark Gerichtstetten beschlossen – Geplante Standorte befinden sich außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete

Windpark Gerichtstetten: Der Betreiber drückt aufs Tempo

Windpark-Gerichtstetten
An Windkraftanlagen herrscht rund um Gerichtstetten kein Mangel. Nun sollen sieben weitere hinzukommen. Foto: R. Busch

Gerichtstetten. (rüb) Die Firma Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG drückt aufs Tempo: Nachdem in der vorvergangenen Ratssitzung eine Änderung der Pläne für den Bau des Windparks im Gewann „Hohe Birken“/“Meisenbrunn“ genehmigt worden war, stand nun eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans auf der Tagesordnung. Wie Bauamtsleiter Friedrich Ansmann stehe hinter diesem Antrag das Ziel, schneller zu einer Genehmigung zu gelangen, da die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans den Betreibern zu lange dauere.

Die Pläne sehen einen Windpark mit sieben Anlagen im Walddistrikt „Meisenbrunn“ und auf dem Offenland Gewann „Hohe Birke“ südlich von Gerichtstetten, beidseitig der L 514, vor. Um das Vorhaben baldmöglichst verwirklichen zu können, ist die Einreichung eines Zielabweichungsverfahrens notwendig, da dieses sowohl von den Zielen des noch rechtsverbindlichen Teilregionalplanes Windenergie als auch von denen des Flächennutzungsplans abweicht.

Bis zum Inkrafttreten des Teilregionalplanes (frühestens 2017) bzw. des Flächennutzungsplans – Teilkapitel Windkraft – gelten noch die jetzigen Festsetzungen. Bisher sind Vorranggebiete ausgewiesen, außerhalb von denen Windkraftanlagen ausgeschlossen sind. Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete, so dass damit das Vorhaben den Zielen der Raumordnung widerspricht, weshalb ein Zielabweichungsverfahren erforderlich wird.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes muss dafür punktuell geändert werden. Hierzu ist für die sieben geplanten Windkraftanlagen eine punktuelle Ausweisung vorzunehmen. Die Ausweisung soll als Sonderbaufläche „Windenergie“ erfolgen.

„Warum muss das jetzt so schnell gehen“, fragte Dr. Ingo Großkinsky. „Weil es ab 2017 eine geringere Einspeisevergütung gibt“, sagte Bürgermeister Volker Rohm. Klaus Schneider wollte wissen, wer die Kosten für die Planänderungen trage. „Der Investor“, lautete die Antwort von Bauamtsleiter Friedrich Ansmann. Bei zwei Enthaltungen wurde dem Antrag stattgegeben.

© Rhein-Neckar-Zeitung, Freitag, 04.03.2016