Gemeinde Ahorn beschwert sich bei GVV über Windenergieanlage
Windkraft: Trotz Einwand „grünes Licht“ für „südlich Gerichtstetten“
Höpfingen/Hardheim. (jam) 51 Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange hatte der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn (GVV) an seinen Planungen für die Windenergieanlage „südlich Gerichtstetten“ beteiligt. Von Juni bis September hatten diese nun Gelegenheit, Einwände und Anmerkungen an den GVV zu richten.
Denn die Firma Windenergie Gerichtstetten will im Walddistrikt „Meisenbrunn“ und auf der offenen Fläche „Hohe Birke“ ihre Anlagen beiderseits der Landesstraße 514 errichten. Die betroffenen Flächen waren allerdings ursprünglich nur für Fortwirtschaft und Ackerbau ausgewiesen. Nun sollen Sonderbauflächen „Windenergie“ entstehen.
„33 Stellungnahmen sind bei uns eingetrudelt – nicht alle davon vor Ablauf der Frist“, erklärte Sandra Lanig von der Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt Klärle aus Weikersheim dem Gremium. Bei der Planung wurden auch diese „Zuspätkommer“ berücksichtigt.
Die meisten Rückmeldungen seien ohnehin unkritisch, merkte Lanig an. So begrüßte die südlich an den Windpark angrenzende Gemeinde Ahorn sogar den Wegfall zweier Windenergieanlagen und die Verschiebung der Windkraftkonzentrationszone in Richtung Westen – und somit weg vom Ortsteil Buch. Sie mahnte jedoch an, dass immer noch zwei der geplanten Windenergieanlagen zu nahe an Neidelsbach gebaut werden sollen. „Der Gemeinderat Ahorn fordert die Einhaltung von 1000 Meter zum Weiler Neidelsbach“, heißt es in der Stellungnahme. Auswirkungen auf die Planung hat diese Forderung allerdings nicht. Mit 750 Metern seien alle Abstände zu sämtlichen Siedlungsflächen ausreichend berücksichtigt, so Diplom-Geoinformatikerin Lanig. „Laut dem Windenergieerlass von Baden-Württemberg genügen sogar bereits 500 Meter.“
Dementsprechend einstimmig beschloss die Verbandsversammlung anschließend sowohl die flächenhafte als auch punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans zur Konzentrationszone Windenergie „südlich Gerichtstetten“ als Entwurf. Die aktualisierte Fassung wird nun – zusammen mit Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Prüfung und umweltbezogenen Stellungnahmen – öffentlich ausgelegt, damit die Bürger sie einsehen können.
© Rhein-Neckar-Zeitung, Montag, 24.10.2016