Bürgerwindpark Gerichtstetten alle vier Anlagen stehen im Gemeindewald / Informationen zur Bürgerbeteiligung / Größtmögliche Transparenz ist das Ziel
Die Zeichnungsfrist hat begonnen
Was lange währt, wird endlich gut: Im Fall des „Bürgerwindparks Gerichtstetten EINS GmbH & Co. KG“ bestätigt sich einmal mehr die Aussage dieser Redewendung.
Gerichtstetten. Seitdem bekannt war, dass in Gerichtstetten ein Windvorranggebiet entsteht kann, hat sich der Solarunternehmer und Landwirt Harald Schmieg (Gerichtstetten) zusammen mit der Firma Fortwengel Windkraftplanung (Sögel, Niedersachsen) dafür eingesetzt, den Windpark als Bürgerwindpark zu planen und zu betreiben.
Zwischen dem ersten Gedanken und dem jetzt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gebilligten Verkaufsprospekte liegen mehr als drei Jahre. Nun begann die Zeichnungsfrist für den Bürgerwindpark.
„Noch im ersten Halbjahr soll der Park ans Netz gehen“, so Harald Schmieg. Zwei der vier Anlagen stehen bereits, die beiden übrigen werden im Mai und Juni fertiggestellt.
Da die vier Anlagen bereits im Dezember 2016 genehmigt wurden, profitiert der Bürgerwindpark 20 Jahre lang von der gesetzlich festgeschriebenen Einspeisevergütung.
Vier Anlagen im Gemeindewald
Die Windkraftanlagen Typ „Enercon E-141“ besitzen eine Nabenhöhe von 159 Metern und einen Rotorradius von 70 Metern. Damit kommen sie auf eine Gesamthöhe von knapp 230 Meter. Mit einer Leistung von 4,2 Megawatt (MW) soll ein Rad 8,5 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. „Ich bin davon überzeugt, dass die Zukunft nur in erneuerbaren Energien steckt“, erklärt Harald Schmieg im Gespräch mit den fränkischen Nachrichten. Dass die Umsetzung der klimapolitischen Ziele vor Ort nur funktionieren kann, wenn man die Menschen mitnimmt, sei ihm bewusst. Von daher war und ist ihm eine größtmögliche Transparenz bei der Umsetzung der Pläne ebenso wichtig wie das Ziel, die Wertschöpfung möglichst in der Region zu halten.
„Da alle vier Anlagen im Gemeindewald stehen, wird die Allgemeinheit von den Pachteinnahmen profitieren. Das Projekt ist regional finanziert, die Projektierungs- und Betreiberfirmen haben ihren Sitz vor Ort und die Bürger können sich direkt am Windpark beteiligen“, fasst er zusammen. „Das grundsätzliche Konzept der Bürgerbeteiligungen ist einfach strukturiert. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, Kommanditanteile der Bürgerwindpark Gerichtstetten EINS GmbH & Co. KG zwischen 10 000 und 100 000 Euro zu erwerben“.
Drei Berechtigungskreise
Etwas komplexer ist die Einteilung in drei sogenannte „Berechtigungskreise“. Der erste Berechtigungskreis bezieht sich vor allem auf die ersten vier Wochen: In diesem Zeitraum haben die Bürger aus dem Bereich der Gemeinde Hardheim sowie der benachbarten Gemeindegebiete Königheim, Ahorn, Höpfingen, Walldürn und Rosenberg vorrangig die Möglichkeit, Kommanditanteile zu zeichnen. Diesen Bürgern werden Kommanditanteile bis zur Höhe von 3 500 000 Euro zur Zeichnung angeboten.
Für Anwohner der direkt an den Park angrenzenden Ortschaften Gerichtstetten, Buch, Eubigheim, Neidelsbach sowie Hohenstadt beträgt die Mindestzeichnungssumme 5000 Euro. Für alle anderen Anleger beträgt die Mindestzeichnungssumme 10 000 Euro.
Der zweite Berechtigtenkreis mit Kommanditanteilen in Höhe von bis zu einer Million Euro ist für Energiegenossenschaften aus dem Neckar-Odenwald-Kreis und dem Main-Tauber- Kreis angedacht. Eine weitere Million im dritten Berechtigtenkreis steht Bürgern aus dem weiteren Umfeld zur Verfügung. „Die Menschen aus der Region sollen sich an der Energiewende nicht nur beteiligen können, sondern auch von ihr profitieren“, lässt Schmieg wissen.
27,1 Millionen-Projekt
Insgesamt finanziert sich das rund 27,1 Millionen Euro teure Projekt aus 20-prozentigem, eingeworbenem Eigenkapitalanteil in Höhe von 5,5 Millionen Euro, das über die drei Berechtigtenkreise gedeckt wird, sowie aus 80 Prozent Fremdkapital. K reditgeber hierfür sind die regionalen Volksbanken. Nach erfolgter Einwerbung des Eigenkapitals geht das Projekt in die Hände der neugegründeten Betreibergesellschaft „Bürgerwindpark Gerichtstetten EINS GmbH & Co. KG“ über.
Die Laufzeit der Beteiligung geht über mindestens 20 Jahre. Über diesen Zeitraum wird mit einer durchschnittlichen Verzinsung von rund fünf Prozent pro Jahr kalkuliert, wobei die Erträge in den Anfangsjahren geringer und später höher ausfallen werden, so die Berechnung.
Wie bei allen unternehmerischen Tätigkeiten gibt es neben Chancen auch Risiken: Weht der Wind schwächer als angenommen, fallen auch die Erträge geringer aus.
Die angenommene Laufzeit von 20 Jahren ist jedoch sehr vorsichtig kalkuliert: Die Anlagen sind für eine Lebensdauer von 30 Jahren ausgelegt.
„Ich bin absolut überzeugt von den erneuerbaren Energien und auch von der Windkraft und ich hoffe, mit diesem Bürgerwindpark ein beispielhaftes Energiewendeprojekt in unserer Region initiiert zu haben“ bestätigt Harald Schmieg am Ende des Gespräches.